Verbraucherschutz für junge Menschen: beste Ideen ausgezeichnet

Pressemitteilung vom
Eine interaktive Plattform, ein Info-Screen und ein Tauschschrank: Das sind die Gewinnerideen des bundesweiten Wettbewerbs „Landgemacht!“
Off

Am Montag, den 10. Juni 2024, hat Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die besten Ideen des bundesweiten Wettbewerbs „Landgemacht! Deine Idee für den Verbraucherschutz“ in Berlin ausgezeichnet. Wie gelingt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen? Welche Themen stehen im Vordergrund und wie können die jungen Leute erreicht werden? Um das herauszufinden, hatten die Verbraucherzentralen – unter Schirmherrschaft von Bundesministerin Lemke und Federführung der Verbraucherzentrale Bayern e.V. – den Ideenwettbewerb ins Leben gerufen. Vom 29. September 2023 bis 31. März 2024 konnten junge Leute zwischen 12 und 27 Jahren hierzu Konzepte für Maßnahmen, Formate oder Tools einreichen. Die Teilnahmebedingungen: Die Vorhaben sollten für die ländlichen Räume geeignet sein und sich in den Themenfeldern Digitales, Finanzen oder Nachhaltiger Konsum wiederfinden. Außerdem mussten die Teilnehmenden Mitglied in einem Verein oder Verband sein, der das Preisgeld erhält und über den die Idee umgesetzt wird. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke sagte in ihrer Rede: „Vereine sind für ehrenamtliches Engagement gerade auf dem Land unheimlich wichtig. Sportvereine, Jugendverbände, freiwillige Feuerwehren sind Orte, wo sich junge Menschen treffen, wo sie ihren Hobbies nachgehen und darüber sprechen, was sie im Alltag bewegt. Genau da setzt dieses Projekt an, um junge Menschen für den Verbraucherschutz zu interessieren und gleichzeitig das Ehrenamt und das Vereinsleben zu unterstützen.“

Der 1. Platz: eine interaktive Online-Plattform

Den ersten Platz und damit ein Preisgeld von 1.500 Euro für ihren Verein youthprotect erzielten Noah Neugebauer aus Nordrhein-Westfalen und Faris Hassanein aus Bayern. Die beiden 21-Jährigen überzeugten die Jury mit ihrer Idee im Bereich Digitales: eine interaktive Plattform zum Thema Online-Handel. Indem die Nutzer Rätsel lösen, die auf realen Szenarien basieren, sollen junge Menschen auf spielerische Weise etwas über die digitalen Gefahren und Fallstricke des Shoppens im Internet lernen. „Wir möchten mit unserem Verein Jugendliche vor Gefahren im Internet schützen und hoffen, dass unsere Idee dazu beiträgt“, sagte Neugebauer bei der Preisverleihung.

Der 2. Platz: ein digitaler Info-Screen

Für die Martinschützen aus dem bayerischen Westerhofen waren Emilia Kerling, 12 Jahre, und Magdalena Eberle, 14 Jahre, erfolgreich und belegten Platz zwei mit 1.000 Euro Preisgeld für den Verein. Während der Sportschützen-Wettkämpfe werden die Ergebnisse auf Monitoren angezeigt. Warum diese Aufmerksamkeit nicht auch anderweitig nutzen? Die Idee: Zwischen den Ergebnissen werden zukünftig Verbrauchertipps und -hinweise zu aktuellen Themen oder allgemeinen Verbraucherinfos eingeblendet.

Der 3. Platz: Tauschschrank für Sportequipment

Die Beobachtung in seinem Heimatverein, dem Turn- und Sportverein Oberlauter in Oberfranken, brachte den 12-jährigen Theo Seufert auf diese Idee: Seine Vereinskameradinnen und -kameraden wuchsen immer schnell aus ihren Trikots und Fußballschuhen raus, oft war die Kleidung aber noch fast wie neu. Ein Tauschschrank im Verein, wo gut erhaltene Kleidung getauscht, aber auch anderes gebrauchtes Equipment angeboten werden kann – das würde den Gedanken des nachhaltigen Konsums unterstützen. Diese Idee gewann 500 Euro für den Sportverein.

Jetzt geht es an die Umsetzung

Unter der Federführung der Verbraucherzentrale Bayern e.V. sollen die Ideen nun realisiert werden. Gemeinsam mit den Vereinen und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten die Verbraucherschützer an der konkreten Umsetzung.

Hintergründe zum Ideenwettbewerb und zum Projekt

Verbraucherschutz für junge Menschen ist in unserer komplexen Konsumwelt wichtiger denn je. Damit sie Konsumentscheidungen bewusst treffen können und zu selbstbestimmten Verbraucherinnen und Verbrauchern werden, benötigen sie passende und unabhängige Verbraucherinformationen. Mit dem Ideenwettbewerb wollten die Verbraucherzentralen von den jungen Leuten selbst wissen, welche Verbraucherthemen für sie von Interesse sind und wie sie am besten erreicht werden können. „Uns ist es in diesem Projekt wichtig, diejenigen mit ins Boot zu holen, die den direkten Kontakt zu den jungen Menschen vor Ort haben – die Vereine und Verbände. Mit den Preisgeldern möchten wir auch unsere Wertschätzung gegenüber dem Ehrenamt ausdrücken“, sagte Ella Priesnitz, Referatsleiterin Medien und Öffentlichkeitsarbeit der Verbraucherzentrale Bayern.

Der Ideenwettbewerb ist Teil des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aus Mitteln des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULE+) finanzierten bundesweiten Projekts „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“ der Verbraucherzentralen und in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Jugendverbänden und Vereinen. Das Projekt läuft seit September 2022. Weitere Informationen zum Projekt sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/junge-verbraucher.

Alle Infos zum Wettbewerb gibt es unter www.verbraucherzentrale.de/landgemacht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.