Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Pressemitteilung vom
Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
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Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bringen.  

„Die neuen Regeln erhöhen die Sicherheit und sorgen für klare Rahmenbedingungen” sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer jetzt ein Balkonkraftwerk installiert, kann sich besser orientieren und künftig unkompliziert Solarstrom nutzen.“

Anschluss über die Haushaltssteckdose erlaubt

Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden - vorausgesetzt geeignete Schutzvorrichtungen, wie zum Beispiel Schuko-Stecker mit Schutzumhüllungen oder Trennschalter sind vorhanden. Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen ist weiterhin nicht erlaubt.

Klare Vorgaben zur maximalen Leistung

Die neue Norm legt auch die zulässigen Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke fest:

  • maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter: 800 Watt
  • maximale Modulleistung bei Schuko-Anschluss: 960 Watt
  • maximale Modulleistung bei Energiesteckvorrichtung: 2000 Watt 

Höhere Anforderungen an die mechanische Sicherheit

Hersteller müssen künftig klar angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Zudem müssen diese den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelasten standhalten.  

Registrierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Bei Mietwohnungen ist es weiterhin wichtig, dass der Eigentümer der Installation an der Fassade oder Balkonbrüstung zustimmt. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Wichtig bleibt ebenfalls eine fachgerechte Befestigung, damit die Anlage sicher hält und niemanden gefährdet.  

Online-Vortrag am 2. Februar, 12:30 Uhr

Einen kompakten Überblick zu den neuen Regelungen erhalten Verbraucher im Online-Vortrag am 2. Februar um 12:30 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind unter verbraucherzentrale.bayern/energie/veranstaltungen zu finden.  

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert anbieterunabhängig zu vielen Themen des privaten Energieverbrauchs. Kostenfreie Beratungen sind online, telefonisch oder per Video möglich. Eine persönliche Vor-Ort-Beratung kosten 40 Euro. Weitere Infos finden sich unter verbraucherzentrale-energieberatung.de, über die kostenfreie Hotline 0800 – 809 802 400 oder in den Vorträgen. Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. 

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