Trotz Sommerhitze einen kühlen Kopf bewahren

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps gegen Hitze in der Wohnung
Off

Wenn draußen die Temperaturen steigen, wird es in vielen Wohnungen schnell unangenehm warm. Das kann das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Doch eine Klimaanlage ist oft gar nicht nötig – schon mit einfachen Maßnahmen lässt sich ein angenehmes Raumklima schaffen. 

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt praktische Tipps, wie sich Wohnräume auch an heißen Tagen effektiv kühlen lassen. Besonders wichtig: Richtiges Lüften. Am besten früh am Morgen oder spät abends, wenn die Außentemperatur am niedrigsten ist. Tagsüber sollten Fenster, Vorhänge und Rollläden geschlossen bleiben, vor allem auf der Sonnenseite. Helle Stoffe reflektieren die Sonnenstrahlen besser als dunkle. Eine einfache, aber effektive Maßnahme ist es, feuchte Tücher vor dem Fenster oder dem Ventilator aufzuhängen. Das verdunstende Wasser sorgt für eine angenehme Abkühlung. 

Elektrische Geräte sollten nur bei Bedarf genutzt werden, da sie zusätzliche Wärme abgeben. Innenliegende Türen bleiben idealerweise geschlossen. So heizen kühle Räume nicht auf. Wer noch mehr tun möchte, kann zu Zimmerpflanzen oder speziellen Hitzeschutzfolien greifen. Sie verbessern das Raumklima zusätzlich. 

Kostenloser Online-Vortrag
Am 4. Juli bietet die Verbraucherzentrale Bayern von 12.30 bis 14 Uhr einen kostenlosen Online-Vortrag zum Thema „Tipps zum Hitzeschutz: Kühle Wohnräume auch an heißen Tagen“ an. Interessierte können sich anmelden unter www.verbraucherzentrale.bayern/energie/veranstaltungen.

Weitere Tipps sowie individuelle Beratung gibt es online unter www.verbraucherzentrale.bayern/energie/unsere-angebote-auf-einen-klick-107102.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.