Rundfunkbeitrag: Wann eine Abmeldung möglich ist

Pressemitteilung vom
Nur wenige Ausnahmefälle bestehen
Off

Einige Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag – etwa, weil sie das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzen oder keine Geräte für den Rundfunkempfang besitzen. Doch auch in diesen Fällen muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Nur bei einem Umzug ins Ausland, dem Einzug in eine Wohngemeinschaft oder ein Pflegeheim sowie bei einem Todesfall ist eine Abmeldung möglich.

Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Bayern Anfragen zu einer vermeintlich möglichen Abmeldung vom Rundfunkbeitrag. Gewünscht wird dies, weil ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht genutzt werden oder keine Empfangsgeräte in der Wohnung vorhanden sind. Doch die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Pro Wohnung ein Beitrag – unabhängig von der Nutzung. „Eine Abmeldung ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich“, so Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Wohngemeinschaft: Wer in eine WG zieht, in der bereits ein Mitglied den Rundfunkbeitrag zahlt, kann sich abmelden. Der Beitragsservice muss darüber informiert und der Name und die Beitragsnummer der zahlenden Person angegeben werden.

Umzug ins Ausland: Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung möglich. Nötig ist ein Nachweis vom Einwohnermeldeamt. Auch bei einem befristeten Auslandsaufenthalt kann man sich abmelden, wenn die Wohnung untervermietet wird. Der Untermieter muss sich dann auf seinen Namen beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Pflegeheim: Wer dauerhaft in ein Pflegeheim mit vollstationärer Betreuung zieht, kann sich mit entsprechendem Nachweis vom Rundfunkbeitrag abmelden. 

Todesfall: Stirbt der Beitragszahler, können Angehörige die Wohnung mit einer Kopie der Sterbeurkunde abmelden. Wohnt jemand weiterhin in der Wohnung, muss er sich neu beim Beitragsservice anmelden. Beitragskonto und Beitragsnummer werden personenbezogen vergeben und sind nicht übertragbar.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.