Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Schädigung der geistigen und körperlichen Entwicklung von Schulkindern durch Amalgam-Füllungen gilt bisher als unwahrscheinlich.
- Bestehende Amalgamfüllungen sollten bei Schwangeren und Stillenden möglichst nicht entfernt werden.
- Das EU-weite Verbot soll auch Umweltschäden durch Quecksilber in Amalgam verhindern.
Amalgam ist ein Gemisch aus Quecksilber und anderen Metallen. Es wurde über viele Jahre zur Behandlung von Karies eingesetzt, da es sehr stabil ist. Jedoch kann eine hohe Quecksilberbelastung das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen. Was also bedeutet das für Zahnfüllungen aus Amalgam?
Studien belegen, dass Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren, die zumindest eine Amalgam-Füllung besitzen, geringfügig mehr Quecksilber im Körper haben als ihre Altersgenossen mit Kunststofffüllungen. Diese Mengen sind mit großer Wahrscheinlichkeit zu gering, um Intelligenz, Konzentration und körperliche Entwicklung in den nächsten Jahren zu beeinträchtigen. Die Forschungsergebnisse beantworten jedoch nicht, ob Füllungen schaden können, wenn sie länger als die untersuchten 5 bis 7 Jahre im Mund verbleiben.
Das gilt bei Kindern, Schwangeren und Stillenden
Um einem maximalen Sicherheitsgedanken Rechnung zu tragen, hat die EU bereits im Mai 2017 in einer Quecksilberverordnung angeordnet, dass Amalgam ab Juli 2018 nicht mehr bei der zahnärztlichen Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden darf.
Bestehende Amalgamfüllungen sollten bei Schwangeren und Stillenden nicht entfernt werden, empfiehlt unter anderem das Robert Koch-Institut (RKI). Dies gilt, sofern keine dringende zahnärztliche Indikation dazu besteht. Sollte es keine Alternative geben, können jedoch einzelne Füllungen mit "schonender Technik" entfernt werden.
Amalgam-Verbot in der EU ausgeweitet
Das Amalgam-Verbot für Kinder, Schwangere und Stillende wurde ab dem Jahr 2025 EU-weit auf alle Erwachsenen ausgeweitet: Seitdem sind Zahnfüllungen aus Amalgam, die umweltschädliches Quecksilber enthalten, im Regelfall verboten. Laut EU-Kommission werden für Zahn-Amalgam derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dabei gebe es praktikable quecksilberfreie Alternativen.
Die Zahnärzteschaft lehnte ein vollständiges Verbot von Amalgam ab. Ein grundsätzlicher Erhalt von Amalgam als Füllungsmaterial sei aus medizinischer Sicht geboten, etwa um die Versorgung mit Zahnfüllungen von vulnerablen Gruppen weiterhin zu ermöglichen. Zur Zeit existiere kein Füllungsmaterial, das ähnlich unkompliziert verarbeitbar und mit ähnlich geringem Zeitaufwand in der Mundhöhle verarbeitet werden könne, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Diese Zahnfüllungen werden alternativ eingesetzt
Im Seitenzahnbereich werden in der Regel selbsthaftende Materialien verwendet, die in mehreren Schichten, aber ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Das können zum Beispiel sogenannte Glasionomerzemente sein. Wenn das nicht möglich ist, sind in Ausnahmefällen im Seitenzahnbereich auch Komposit-Materialien (also Kunststoff) als Kassenleistung möglich, die schneller aushärten.
