Ob Fischfilet, Hähnchenschenkel oder Spinat: Tiefkühlprodukte sind praktisch, aber beim Umgang mit ihnen ist Vorsicht geboten. Viele Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten, die durch Einfrieren nicht abgetötet werden. Bei Zimmertemperatur können sich diese Keime schnell vermehren und Magen-Darm-Beschwerden wie Krämpfe, Durchfall oder Erbrechen verursachen. Deshalb befindet sich auf Tiefkühlprodukten der allgemeine Hinweis „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren". Das gilt insbesondere für empfindliche Lebensmittel. „Aufgetautes rohes Fleisch und Geflügel, roher Fisch und Meeresfrüchte lassen sich nur dann gefahrlos wiedereinfrieren, wenn sie zuvor vollständig erhitzt und durchgegart wurden“, betont Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Bereits aufgetautes Speiseeis sollte grundsätzlich entsorgt werden.
Wann das Wiedereinfrieren möglich ist
In einigen Fällen ist das Wiedereinfrieren gesundheitlich unbedenklich. Speisen, die nur leicht an- oder aufgetaut sind und vor dem Verzehr ohnehin gründlich erhitzt werden, können unter bestimmten Bedingungen bedenkenlos wieder eingefroren werden. Dazu gehören etwa Eintöpfe oder Aufläufe. Wichtig ist, dass die Lebensmittel in der Zwischenzeit gut gekühlt wurden und nicht längere Zeit bei Raumtemperatur in der Küche standen. Besonders schonend können Lebensmittel im Kühlschrank bei niedrigen Temperaturen aufgetaut werden. Auch bei Produkten wie Brot, Backwaren oder Butter ist ein erneutes Einfrieren in der Regel unproblematisch. Sie können nach dem Auftauen entweder sofort verzehrt oder erneut eingefroren werden. Allerdings müssen Verbraucher beim Wiedereinfrieren mit Abstrichen bei Geschmack, Konsistenz oder Haltbarkeit rechnen.
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