Dürfen Eier auf der Schale bestrahlt werden?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Auf Eierschalen können sich von Natur aus Salmonellen befinden. Bei beschädigten Eiern besteht die Gefahr, dass die anhaftenden Keime in das Innere der Eier gelangen. Beim Verzehr löst dies möglicherweise gesundheitliche Beschwerden aus. „Um hier vorzubeugen, setzen derzeit neun große Verpackungsbetriebe die sogenannte UV-C-Entkeimung als relativ neues Verfahren ein“, sagt Sabine Hülsmann, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Behandelt werden dürfen nur saubere Eier. Die Anwendung ist zu dokumentieren und ihre Wirksamkeit nachzuweisen.

Das neue Verfahren beruht darauf, dass man das Ei für wenige Sekunden mit UV-Licht einer Wellenlänge von 200 bis 300 Nanometer bestrahlt. So lassen sich bis zu 99,9 Prozent der Bakterien auf der Oberfläche abtöten. Das UV-Licht zerstört die Struktur der Bakterien, wodurch sie inaktiviert werden. Auch Viren, Hefen und Pilze sterben ab. Geruch und Geschmack soll die Entkeimung nicht beeinträchtigen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung gibt es keinerlei Hinweise auf gesundheitliche Risiken für Verbraucher.

 

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.