Ist Leinöl das Gleiche wie Leindotteröl?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?
Off

Entgegen häufiger Meinungen sind Lein und Leindotter zwei völlig verschiedene Pflanzen. Lein, auch Flachs genannt, gehört in die Familie der Leingewächse. Aus ihm werden die bekannten Leinsamen gewonnen. Durch Pressen der Samen entsteht das Leinöl. Frisch schmeckt es leicht nussig und heuartig. Bei zu langer Lagerung wird es bitter und ranzig. Leindotter gehört, wie Senf oder Kohl, zu den Kreuzblütengewächsen. Typisch für das Öl der Leindottersamen ist sein milder, erbsiger Geschmack.

Beide Öle haben einen hohen Anteil an gesundheitlich wertvoller Alpha-Linolensäure. "Diese Omega-3-Fettsäure ist auch der Grund, weshalb die Öle auf Sauerstoff und Wärme so empfindlich reagieren", sagt Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentale Bayern. Lein- und Leindotteröl sollten deshalb im Kühlschrank gelagert und möglichst bald aufgebraucht werden. "Sie sind nur für die kalte Küche geeignet", so die Ernährungsexpertin.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.