Was ist der Unterschied zwischen Natron und Backpulver?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?
Off

Damit Teig beim Backen locker und luftig aufgeht, benötigt er ein Backtriebmittel. In vielen Rühr- und Knetteigen ist hierzulande Backpulver dafür üblich. Muffins, Cupcakes und anderes Gebäck aus dem amerikanischen Raum wird dagegen gerne mithilfe von Natron zubereitet. Wer diese Leckereien selbst backen möchte, sollte die Rezepturangaben beachten, rät die Verbraucherzentrale Bayern. "Denn Natron und Backpulver sind nicht identisch", betont Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale. Natron oder Natriumhydrogencarbonat ist zwar ein Bestandteil von Backpulver. Doch dieses enthält zusätzlich einen Säure- und Stärkeanteil. Gelangt die Mischung in Kontakt mit der Feuchtigkeit des Teiges, entstehen Gasbläschen, die das Gebäck locker werden lassen. "In Rezepten mit Natron als alleinigem Triebmittel sind weitere, saure Zutaten nötig, damit dieser Effekt zustande kommt", erläutert Andrea Danitschek. Häufig gibt man Joghurt oder saure Sahne dazu.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.