Was ist der Unterschied zwischen Pizza und Pinsa?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Pinsa Romana mit Schinken und Käse
Off

In immer mehr Restaurants findet sich das Trendgericht Pinsa auf der Speisekarte. Auch im Tiefkühlsortiment von Supermärkten ist Pinsa als Fertigprodukt erhältlich. Sowohl im Namen als auch in Aussehen und Geschmack ist der neue Trend der klassischen Pizza sehr ähnlich. Eine Pinsa besteht aus einem länglich-ovalen Teigfladen, der vielfältig belegt werden kann, etwa mit Tomaten und anderem Gemüse, Rucola, Käse, Schinken oder Salami. Im Gegensatz zur Pizza wird eine Pinsa oft erst nach dem Backen belegt. „Der Hauptunterschied liegt jedoch im Teig“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Typisch für eine Pinsa ist eine Mischung aus mehreren Mehlsorten. Neben Weizenmehl – wie für Pizza üblich – enthält sie meist einen Anteil an Reis- und Sojamehl. Das soll die Pinsa locker und gleichzeitig fester machen. Der daraus hergestellte Sauerteig darf außerdem sehr lange ruhen. „Die lange Fermentationszeit von bis zu 72 Stunden soll die Pinsa besonders schmackhaft und bekömmlich machen“, erläutert Ernährungsexpertin Danitschek.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.