Was ist ein Sorbet?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Zur Erfrischung sind Sorbets besonders im Sommer beliebt: als eiskaltes Getränk, halb gefrorenen zum Dessert oder bei mehrgängigen Menüs als Zwischengang. Sorbets bestehen meist aus Fruchtsaft, Fruchtpüree und Zucker. Milchbestandteile werden nicht verarbeitet. „Nicht nur Früchte, auch Gemüse wie Gurken oder Kohlrabi können als Basis dienen“, so Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Der Frucht- und Gemüsegehalt ist in den Leitsätzen für Speiseeis vorgegeben und richtet sich nach der verwendeten Sorte. Bei Himbeeren oder Gurke müssen es zum Beispiel mindestens 25 Prozent sein. Für Zitrusfrüchte, Mango und Passionsfrucht ist ein Gehalt von mindestens 15 Prozent vorgegeben und mindestens 10 Prozent sind es bei Sellerie oder Paprika. Bei einigen Rezepturen wird Fruchtsaft durch Champagner oder Wein ersetzt. Kräuter wie Basilikum, Rosmarin, Minze oder Zitronenmelisse tragen zum besonderen Geschmackserlebnis bei. Damit das Sorbet geschmeidig wird, ist es wichtig, die Masse während des Gefrierens häufig umzurühren.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

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Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.