Was ist ein Sorbet?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Zur Erfrischung sind Sorbets besonders im Sommer beliebt: als eiskaltes Getränk, halb gefrorenen zum Dessert oder bei mehrgängigen Menüs als Zwischengang. Sorbets bestehen meist aus Fruchtsaft, Fruchtpüree und Zucker. Milchbestandteile werden nicht verarbeitet. „Nicht nur Früchte, auch Gemüse wie Gurken oder Kohlrabi können als Basis dienen“, so Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Der Frucht- und Gemüsegehalt ist in den Leitsätzen für Speiseeis vorgegeben und richtet sich nach der verwendeten Sorte. Bei Himbeeren oder Gurke müssen es zum Beispiel mindestens 25 Prozent sein. Für Zitrusfrüchte, Mango und Passionsfrucht ist ein Gehalt von mindestens 15 Prozent vorgegeben und mindestens 10 Prozent sind es bei Sellerie oder Paprika. Bei einigen Rezepturen wird Fruchtsaft durch Champagner oder Wein ersetzt. Kräuter wie Basilikum, Rosmarin, Minze oder Zitronenmelisse tragen zum besonderen Geschmackserlebnis bei. Damit das Sorbet geschmeidig wird, ist es wichtig, die Masse während des Gefrierens häufig umzurühren.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Mann im Büro vor Laptop lacht mit Kollegin

Wahlstation für Rechtsreferendare (w/m/d)

Theorie in Praxis umsetzen und spannende Einblicke ins Verbraucherrecht gewinnen? Wir freuen uns auf Verstärkung im Referat Recht und Digitales!