Was ist Urgetreide?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Urgetreide sind alte Getreidearten, aus denen sich die heutigen Kulturformen des Weizens entwickelt haben. Eines der ältesten Urgetreide ist das Einkorn mit nur einem einzelnen Korn auf jeder Ährenspindel. Einkorn schmeckt intensiv nussig und hat einen höheren Eiweiß- und Mineralstoffgehalt als Weizen. „Seine kleinen weichen Körner besitzen durch den hohen Gehalt an Carotinoiden eine goldgelbe Farbe“, erklärt Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Zum Backen eignet sich Einkorn nicht so gut, da es Wasser schlecht binden kann.“

Mit dem Einkorn verwandt ist der würzig schmeckende Emmer, auch Zweikorn genannt. Er hat an der Ähre zwei Körner pro Etage. Auch diese Getreideart ist reich an Mineralstoffen, Ballaststoffen und Eiweiß. Emmer eignet sich durch seine hohe Wasserbindungsfähigkeit gut zum Backen. „Und Bierliebhaber schwören auf obergäriges, würziges Emmerbier“, weiß Silke Noll. Emmer und Einkorn haben geringere Erträge als Kulturweizen. Damit sich der Anbau dennoch lohnt, werden sie entsprechend teurer vermarktet.

Marktplatz Ernährung - Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.lebensmittel-forum.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.