Welche Lebensmittel dürfen nicht in die Mikrowelle?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Mikrowellengerät davor eine Schüssel mit Suppe

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Mikrowellengeräte sind nützliche Helfer beim Erwärmen und Garen von Speisen. Doch nicht alle Lebensmittel eignen sich für diese Art der Erhitzung. Leicht Verderbliches wie rohes Geflügelfleisch gehört beispielsweise nicht in das Haushaltsgerät. Denn Mikrowellen bewirken eine ungleichmäßige Temperaturverteilung. „Ist das Lebensmittel an manchen Stellen nicht ausreichend erhitzt, kann das zum Hygienerisiko werden“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Temperaturen müssen im Inneren des Garguts für mehrere Minuten mindestens 70 Grad erreichen. Nur so werden Krankheitserreger abgetötet.

Das gilt auch beim Erwärmen von Nudeln, Reis oder Kartoffeln. Wird die Mikrowelle falsch genutzt, drohen Schäden durch Feuer oder explodierende Gegenstände. Wer Öl oder Fett im Mikrowellengerät erhitzen möchte, riskiert einen gefährlichen Fettbrand. Behälter mit verschlossenem Deckel sind ebenfalls ungeeignet. Sie könnten durch den steigenden Druck im Inneren platzen. Diese Gefahr besteht auch für Eier oder Esskastanien, deren Schale nicht angestochen oder eingeschnitten ist.

 

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.