Wenn Eierfarben ins Ei gelangen: Ist das bedenklich?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Ostern ist Eierfärbezeit. Beim Färben kann es allerdings passieren, dass durch kleine Risse oder feine Poren in der Schale die Farbstoffe ins Innere gelangen. „Wenn ein wenig Farbe durch die Eierschale dringt und mitgegessen wird, ist das wegen der geringen Menge in der Regel unbedenklich“, erklärt Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Farben für Ostereier zum Selberfärben müssen gesetzlich für Lebensmittel zugelassen sein. Allerdings werden auch sogenannte Azofarbstoffe angeboten wie Tartrazin, Azorubin und Chinolingelb. Sie stehen in der Kritik, weil sie bei Kindern möglicherweise die Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen können. Die meisten Lebensmittel mit diesen Farbstoffen müssen einen entsprechenden Warnhinweis tragen. Für Eierfarben ist dieser nicht vorgeschrieben. Zum Einsatz künstlicher Farbstoffe gibt es auch Alternativen. „Tolle Farbergebnisse lassen sich mit rein pflanzlichen Naturfärbemitteln wie Spinat, roten Beten oder Zwiebelschalen erzielen“, sagt Silke Noll.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.