Wie lassen sich Reste vom Festessen verwerten?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Auf Tellern viele verschiedene zubereitete Speisen

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

An den Weihnachtsfeiertagen bleiben nur allzu oft Lebensmittel übrig. Doch wer zu viel gekauft oder gekocht hat, muss das Essen nicht in den Müll werfen. „Gerade Kühl- und Gefrierschrank sind echte Lebensmittelretter“, sagt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Übrige Speisen sollten so schnell wie möglich abgekühlt, in verschließbare Behälter gefüllt und kühl gestellt werden. Wer Übriggebliebenes nicht in den nächsten ein bis zwei Tagen essen möchte, friert es besser ein. Für kleinere Reste sind kreative Ideen gefragt: Baguettescheiben lassen sich mit süßer Eiermilch ausbacken. Aus Knödel-, Braten- und Gemüseresten kann man ein herzhaftes Pfannengericht zaubern. Zu viel gekochtes Kartoffelpüree macht Gemüsesuppen sämig.

An ihre Grenzen stößt die Resteverwertung bei leicht verderblichen Produkten. Hackfleisch oder Räucherlachs, die ihr Verbrauchsdatum überschritten haben, müssen entsorgt werden. Das gilt auch für die Reste vom Tiramisu. Wenn die beliebte Nachspeise bereits einige Stunden bei Zimmertemperatur auf dem Tisch stand, ist die Gefahr zu groß, dass sich darin krankheitserregende Keime vermehrt haben.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.