Wie muss Fisch gekennzeichnet sein?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Festtagsmenüs mit Fisch sind sehr beliebt. Wer Lachs, Forelle und Co. bewusst einkauft, kann einen nachhaltigen Fischfang unterstützen. „Bei der Kennzeichnung von Fisch im Handel sind bestimmte Informationen vorgeschrieben. Das gilt für tiefgekühlte Ware ebenso wie für Fisch, der frisch an der Bedientheke verkauft wird“, erklärt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Tiefkühlfisch, der vor dem Verkauf aufgetaut und dann wie ein frisches Produkt angeboten wird, muss mit dem Hinweis „aufgetaut" versehen sein.

Zu einer korrekten Kennzeichnung gehört die Handelsbezeichnung, wie beispielsweise Forelle, sowie der wissenschaftliche Name. Auch die Produktionsmethode wie Meeres-, Binnenfischerei oder Aquakultur ist anzugeben. Ebenso zu nennen ist die Fanggerätekategorie, etwa Schleppnetze, Haken oder Langleinen. Bei Seefisch muss das Fanggebiet erkennbar sein und bei Erzeugnissen aus Aquakultur das Land, in dem das Tier die letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat. Einkaufsratgeber für nachhaltigen Fischkauf, zum Beispiel von Greenpeace oder dem WWF, informieren darüber, welche Fischarten bedroht und welche Fanggebiete leergefischt sind.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.