Zählen Eiswürfel zur Getränkemenge?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Bunte Getränke mit Eiswürfeln in hohen Gläsern.
Off

Ob Wasser, Saft, Limonade, Mischgetränke, Bier oder Wein – in der Gastronomie sowie auf Festen und Märkten gilt: Getränke müssen in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden. „Die Füllmenge entspricht der Markierung im Glas. Dabei ist entscheidend, wie viel Flüssigkeit tatsächlich eingeschenkt wurde. Schaum, Zitronenscheiben oder ähnliche Zusätze zählen nicht zur eigentlichen Getränkemenge,“ sagt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Auch Eis zählt laut Eichbehörden nicht zur Getränkemenge und darf nur zusätzlich beigefügt werden. Leichte Abweichungen gelten als zulässig. Ist das Glas jedoch deutlich zu wenig gefüllt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, sich nachschenken zu lassen.

Ausnahmen von der Regel

Die Vorschriften der Mess- und Eichverordnung gelten nicht für alle Getränke. Ausgenommen sind Heißgetränke wie Kaffee, Tee oder Kakao. Auch frisch gemixte Getränke aus drei oder mehr Zutaten – etwa Cocktails oder Milchshakes – müssen nicht nach Füllhöhe eingeschenkt werden. Das gilt ebenso für Getränke, die hauptsächlich aus Eis oder halbgefrorenen Zutaten bestehen.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Fix Food
Für schnelles, gesundes Kochen im Alltag
Zeitnot hält Sie vom Kochen ab, und lässt Sie öfter, als Sie eigentlich…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.