Was ist bei Silikonbackformen zu beachten?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Bunte Silikonbackformen stehen auf einem Tisch, daneben liegen eine Silikonbackmatte und ein Silikonteigschaber.
Off

Bunte Silikonbackformen sind sehr beliebt, denn sie bieten etliche Vorteile: Auch ohne Einfetten oder die Verwendung von Backpapier lösen sich Kuchen und Muffins leicht aus der Form. Vor dem ersten Gebrauch müssen neue Silikonbackformen gründlich gespült werden. „Zum Reinigen sollten keine scharfen Reinigungsmittel oder kratzende Schwämme verwendet werden“, empfiehlt Anja Schwengel-Exner von der Verbraucherzentrale Bayern. Damit keine unerwünschten Stoffe aus dem Silikon auf das Lebensmittel übergehen, sollte man die neuen Formen leer für eine Stunde bei 200 Grad im Backofen erhitzen. Während dieser Zeit empfiehlt es sich, die Küche gut zu lüften. Nach dem Abkühlen muss die Form ein weiteres Mal ausgewaschen werden – dann ist sie einsatzbereit. Wichtig zu wissen: Silikonbackformen sollten niemals über 200 Grad erhitzt werden – auch dann nicht, wenn im Rezept höhere Backtemperaturen angegeben sind. Bei über 200 Grad steigt die Gefahr, dass sich Chemikalien aus der Form lösen und ins Lebensmittel übergehen.

Nur geeignete Formen verwenden

Nicht jeder Silikon-Kunststoff eignet sich für den Kontakt mit Lebensmitteln. Vor allem Pop-Up-Spielzeuge aus Silikon sind bedenklich. „Erhitzt man solche Formen, können Schadstoffe austreten und ins Lebensmittel übergehen“, warnt die Ernährungsexpertin. Geeignete Formen erkennt man am „Glas-Gabel-Symbol" oder an dem Hinweis „für Lebensmittel". Mit diesen Utensilien kann bedenkenlos gebacken werden.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.