Was heißt „reich an Eiweiß“?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Off

Ob Müsli, Fitnessriegel oder Dessert – Produkte mit dem Hinweis „proteinreich“ oder „reich an Eiweiß“ gibt es in großer Vielfalt im Handel. „Um diese Bezeichnung tragen zu dürfen, müssen mindestens 20 Prozent der Kalorien eines Lebensmittels aus dem Eiweißanteil stammen. Das regelt die EU-Health-Claims-Verordnung“, sagt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Meist wird der Eiweißgehalt dadurch erhöht, dass man Milch-, Soja- oder Eiprotein zusetzt.

Auf den Zutatenlisten dieser Produkte finden sich oft Süßungsmittel, Zusatzstoffe, Aromen, Vitamine und Mineralstoffe. „Doch auch mit naturbelassenen Lebensmitteln wie Naturjoghurt oder Magerquark kann der Eiweißbedarf problemlos gedeckt werden“, so Anja Schwengel-Exner. Im Naturjoghurt kommen mit fünf Gramm Eiweiß pro 100 Gramm mehr als 20 Prozent der Kalorien aus dem enthaltenen Eiweiß. Bei Magerquark mit durchschnittlich zwölf Gramm sind es mehr als 70 Prozent. Weitere Eiweißlieferanten sind Fleisch, Fisch, Getreide und Hülsenfrüchte.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.