Was ist ein Verbrauchsdatum?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Leicht verderbliche Lebensmittel sind mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Nach Ablauf des Datums darf die Ware nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten das Lebensmittel auch nicht mehr verzehren. „Dieses Datum nennt den letzten Tag, an dem man es noch essen kann. Ist es überschritten, ist eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr auszuschließen“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Korrekt ist die Beschriftung „zu verbrauchen bis“ mit dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Ergänzt wird das Datum durch eine Beschreibung, wie das Lebensmittel aufzubewahren ist. „Diese Bedingungen wie zum Beispiel die Kühltemperatur sollten Verbraucher unbedingt einhalten“, so Susanne Moritz.

Verpflichtend ist ein Verbrauchsdatum für frisches Geflügelfleisch und für Vorzugsmilch. Häufig findet es sich auch bei Hackfleisch, Feinkostsalaten, geräuchertem Fisch und bereits geschnittenen Salaten. Nicht zu verwechseln ist das Verbrauchsdatum mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Lebensmittel meist noch genießbar und dürfen auch noch verkauft werden.
 

Marktplatz Ernährung - Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.lebensmittel-forum.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern

Statement von Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern

Die aktuelle Lage ist angespannt – auch in Bayern. Kriege, Klimakrise und wirtschaftliche Unsicherheiten prägen unseren Alltag. Bayerische Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen und viele Menschen blicken mit Sorge in die Zukunft. Gerade jetzt ist es wichtig, Vertrauen in demokratische Institutionen zu stärken und die wirtschaftliche Erholung aktiv zu fördern.