Beim Einkaufen ist es gar nicht so einfach zu erkennen, welche LM vegetarisch oder vegan sind. Die Verbraucherzentralen erklären wo Fallstricke drohen, wie die Kennzeichnung geregelt ist und was hinter Siegeln und Labeln steckt.
Was verrät die Zutatenliste wirklich über vegetarische und vegane Produkte?
Wer auf der Suche nach vegetarischen oder veganen Lebensmitteln ist, schaut natürlich zuerst auf die Zutatenliste. Allerdings verrät diese nicht mit Sicherheit, ob ein Produkt vegetarisch oder vegan ist. Hierbei gibt es einige Tücken:
- Hersteller müssen bei Zusatzstoffen, Aromen und Vitaminzusätzen bisher nicht angeben, ob sie tierischen Ursprungs sind.
- Der Zusatzstoff "Echtes Karmin/Cochenille" (E 120) kann in Produkten mit einer intensiven roten Färbung, wie Süßigkeiten, Getränken und Desserts stecken. Der Farbstoff wird aus Schildläusen gewonnen.
- Eine weitere Tücke besteht darin, dass Verarbeitungshilfsstoffe, die während der Herstellung, aber nicht im Endprodukt wirken, gar nicht im Zutatenverzeichnis angegeben werden müssen. Dabei kann es sich um Substanzen tierischen Ursprungs handeln, die zwar wieder entfernt werden, aber in Spuren im Lebensmittel zurückbleiben können.
Dies ist zum Beispiel bei der Klärung von Säften und Weinen mit Gelatine der Fall. Diese wird aus dem Bindegewebe von Tieren gewonnen. Gelatine bindet die Schwebstoffe in den Flüssigkeiten und wird anschließend wieder entfernt. Zur Klärung von Weinen kann außerdem die Schwimmblase vom Stör verwendet werden. - Außerdem können Zusatzstoffe in Lebensmitteln enthalten sein, die nicht im Zutatenverzeichnis angegeben werden müssen – unter der Voraussetzung, dass sie über eine Zutat ins Lebensmittel gelangen und im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben.
Zur Behandlung von Mehl kann die Aminosäure L-Cystein als Zusatzstoff E 920 eingesetzt werden. Diese kann Mehl oder Backmischungen beigesetzt werden, die an Bäckereien geliefert werden. E 920 wirkt sich positiv auf die Verarbeitungseigenschaften des Teigs aus und kann zum Beispiel aus Federn gewonnen werden. Ob E 920 tatsächlich nicht angegeben werden muss oder ob es als Zutat gilt, ist rechtlich umstritten. In Bio-Backwaren ist L-Cystein verboten. - Viele Käsesorten müssen kein Zutatenverzeichnis tragen. Deshalb ist für Verbraucher:innen nicht immer erkennbar, ob tierisches Lab oder ein Lab-Austauschstoffe verwendet wurden.
Lab sorgt dafür, dass Milch eindickt und zu Käse verarbeitet werden kann. Meistens wird tierisches Lab, ein Enzym aus den Mägen von Kälbern, Schafen oder Ziegen, verwendet. Es gibt eine Alternative zu tierischem Lab, das sogenannte mikrobielle Lab, auch "Labaustauschstoff mikrobiellen Ursprungs" genannt. Dabei kommen spezielle Schimmelpilz-Kulturen zum Einsatz, die ebenfalls zur Dicklegung der Milch benutzt werden können.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Produkt vegetarisch oder vegan ist, können Sie beim Hersteller eine Anfrage stellen. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten vieler Unternehmen. Allerdings ist dieser Weg zeitaufwendig und ist nicht immer leicht umzusetzen. Eine klare Kennzeichnung von Produkten als vegetarisch oder vegan ist daher für Kund:innen sehr hilfreich. Doch ist eine solche Bezeichnung gesetzlich überhaupt geregelt?
Ist die Verwendung der Begriffe "vegan" und "vegetarisch" geregelt?
Die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" sind bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln freiwillig und rechtlich nicht verbindlich definiert. Die Verbraucherschutzminister:innen der Länder haben sich jedoch auf gemeinsame Definitionen geeinigt, um mehr Orientierung zu bieten.
Diese Definitionen wurden in die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel im Deutschen Lebensmittelbuch übernommen. Die Leitsätze sind keine Gesetze, dienen aber als fachliche Grundlage und Auslegungshilfe. Sie bieten Verbraucher:innen, Unternehmen, Überwachungsbehörden und Gerichten eine wichtige Orientierung, wie vegane und vegetarische Produkte beschaffen sein sollten.
Neben den Begriffen ‚vegan‘ und ‚vegetarisch‘ können auch Label bei der Produktauswahl helfen. Die große Zahl unterschiedlicher Zeichen kann jedoch verunsichern. Zusätzlich nutzen manche Hersteller eigene Label, bei denen oft nicht ersichtlich ist, nach welchen Kriterien sie vergeben werden.
Wofür stehen einzelne Label?
Um Verbraucher:innen dabei zu unterstützen, schneller und einfacher vegane und vegetarische Lebensmittel im Supermarkt zu erkennen, haben unterschiedliche Organisationen entsprechende Label entwickelt. Welche Label es gibt und unter welchen Kriterien ein Produkt ein bestimmtes Label tragen darf, erfahren Sie hier.
Das V-Label
Eine schnelle Einordnung von vegetarischen und veganen Produkten bietet das V-Label. Es gibt hierbei ein Label für vegetarische und eines für vegane Produkte.
Vegane Produkte, die das V-Label tragen, dürfen weder Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe noch Zusatzstoffe aus tierischen Bestandteilen enthalten. Auch Trägerstoffe, Aromen und Enzyme tierischen Ursprungs sind ausgeschlossen.
Vegetarische Produkte, die mit dem V-Label ausgezeichnet sind, dürfen zusätzlich im Wesentlichen Milch, Eier und Honig enthalten. Nicht erlaubt sind zum Beispiel Käse mit tierischem Lab, mit Gelatine geklärte Säfte und Margarine mit tierischen Fetten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Eier auf Käfig- oder Kleingruppenhaltung.