Buchtitel "Pflegefall - was tun?": Pressematerial

Leitfaden für die Pflege: Ratgeber bietet Informationen, Checklisten und Interviews
Off

Titelbild Ratgeber Pflegefall was tunZu den Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, gehören die etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland. Nicht nur, dass das neue Virus vor allem die Gesundheit älterer und vorbelasteter Menschen bedroht, vielmehr musste auch die Pflege meist neu organisiert werden. Schon ohne die Corona-Krise ist die Belastung für Betroffene enorm. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Pflegefall – was tun?“ bietet einen Leitfaden, wie der Berg, vor dem Familien zu Beginn dieser neuen Herausforderung stehen, Schritt für Schritt kleiner wird.

Die Leserinnen und Leser erfahren unter anderem, welche Hilfe sie im Krankenhaus erwarten können und wer Anspruch auf eine Rehabilitation hat. Welche Fragen zur Pflegesituation sollten sie sich und ihrem Angehörigen stellen, und welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? Das Buch unterstützt Betroffene zu Beginn in der Akutsituation, bietet aber auch Zusatzinformationen, die langfristig hilfreich sind, etwa worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt oder wie sie die Leistungen der Versicherung kombinieren können. Neben rechtlichen Informationen helfen Checklisten bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder bieten einen Überblick über die Leistungen der Kassen. Zudem schildern betroffene Angehörige und Experten in Interviews ihre eigenen Erfahrungen.

Der Ratgeber „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.