Bausparkassen verweigern immer häufiger Darlehen
Betroffene sollten Ablehnung nicht einfach hinnehmen
Immer häufiger lehnen Bausparkassen Darlehen für den Hausbau oder die Modernisierung der eigenen vier Wände trotz zuteilungsreifem Bausparvertrag ab. Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher suchen deshalb Rat bei der Verbraucherzentrale Bayern und erfahren erst in der Beratung, dass sie weitere Voraussetzungen erfüllen müssen.
„Wer einen Bausparvertrag abschließt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das Bauspardarlehen später automatisch ausgezahlt wird, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und der Kunde es beantragt. Die Bausparkasse kann weitere Voraussetzungen verlangen“, warnt Sibylle Miller-Trach, Rechtsreferentin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
So prüft die Bausparkasse etwa, ob der Kunde das Darlehen voraussichtlich zurückzahlen kann und ob der Immobilienwert als Sicherheit ausreicht.
„In der Regel werden Verbraucher beim Informationsgespräch vor Abschluss des Bausparvertrages nicht darüber informiert, dass es Bedingungen für das Bauspardarlehen gibt“, so die Finanzjuristin.
Was Betroffene tun können
Lehnt die Bausparkasse das Darlehen ab, verliert der Bausparvertrag für viele seinen größten Vorteil – die Möglichkeit, ein Darlehen zu den vereinbarten günstigen Konditionen zu erhalten. Betroffene sollten diese Entscheidung deshalb nicht einfach akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, die Bausparkasse aufzufordern, ihre Entscheidung nachvollziehbar zu begründen. Außerdem sollte sie offenlegen, welche Kriterien sie bei ihrer Prüfung angewendet hat.
Kommt es zu keiner Einigung, können sich Betroffene an die externe Schlichtungsstelle wenden, die für ihre Bausparkasse zuständig ist.
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