Unterrichtsmaterial "Meine Wünsche"

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Unterrichtseinheit für die Grundschule zum ersten Umgang mit Gedichten und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. In dieser zweiteiligen Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler beim Üben im Verständnis und der Interpretation lyrischer Texte mit ihren eigenen Wünschen auseinander.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Mit Texten und Medien umgehen
3.1.1.1 Texte verfassen – Texte planen, schreiben und überarbeiten

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Schreibideen entwickeln und als Schreibanlässe nutzen
(3) nach Anregungen erste eigene Texte schreiben

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 1/2

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 – 3 Unterrichtsstunden

Zusätzlich benötigtes Material
Malutensilien

Vorkenntnisse
Die SuS sollten bereits Gedichte gelesen haben, mit der Schreibform des Elfchens vertraut sein und schon einmal ein Rollenspiel durchgeführt haben. Liegen noch nicht all diese Kenntnisse vor, so kann die Einheit auch reduziert durchgeführt werden.

Fächerübergreifende Aspekte
Der Wunschzettel kann im Fach Kunst und Werken weiter ausgestaltet werden, um die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen durch Visualisierung weiter zu vertiefen.

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.