Unterrichtsmaterial "1, 2, …(weniger) Risiko!"

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Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. Diese Unterrichtseinheit vermittelt Schülerinnen und Schülern spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse .
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Mit dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für das Fach WBS werden Schülerinnen und Schülern bei Verwirklichung des konkretisierenden Begriffs Finanzen und Vorsorge der Leitperspektive Verbraucherbildung spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse vermittelt.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Hintergundinformationen zum Themenbereich "Finanzberatung":
Die Problematik der Finanzberatung aus Verbraucherperspektive
Studie: Erhalten Verbraucher bedarfsgerechte Anlageprodukte?
Studie: Wenn König Kunde zur Last wird

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.2 Geldanleger

Inhaltliche Kompetenzen
(6) Börsen als Orte des Aufeinandertreffens von Angebot und Nachfrage beschreiben [G]/erläutern [M, E, Gym]

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Materialart
Simulation

Vorkenntnisse
Vorkenntnisse im Börsenvokabular wären wünschenswert. Hier kann das Glossar helfen, Lücken zu schließen.

Zeitaufwand
2-3 Schulstunden

Zusätzlich benötigtes  Material
Stifte, Tische, Taschenrechner, Overhead-Projektor oder Dokumentenkamera, Plakat und Klebepunkte

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
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