Buchtitel "Bauen!": Pressematerial

Ratgeber „Bauen“: Praktisches Handbuch – auch für Laien verständlich
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Titelbild des Ratgebers "Bauen"Von Januar bis April 2024 haben Behörden grünes Licht für den Bau von gerade einmal 12.300 Einfamilienhäusern gegeben. Das ist rund ein Drittel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Teure Kreditzinsen und hohe Baukosten sind dafür wesentliche Ursachen. Die anhaltend schwache Nachfrage scheint den Markt nun jedoch in Bewegung zu bringen: Fachleute prognostizieren einen Rückgang der Baupreise um etwa drei Prozent, auch Grundstückspreise geben nach. Wer sich angesichts dieser Aussichten auf das Abenteuer mit den eigenen vier Wänden einlassen will, baut mit dem Ratgeber „Bauen“ der Verbraucherzentrale auf ein solides Fundament. Er begleitet von der Finanzierung über den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung und Abnahme. Über 500 Check-Punkte helfen zudem, den gesteckten Kosten- und Zeitplan einzuhalten.

Das Handbuch erläutert auf über 400 Seiten auch für Laien verständlich, welche wesentlichen Unterschiede es bei Bauvorhaben gibt, je nachdem, ob mit einem Bauträger, Fertighausanbieter oder Architekten zusammengearbeitet wird. Der Weg von den ersten Angeboten hin zum konkreten Vertragsabschluss wird ebenso aufgezeigt wie die Grundlagen der Hausplanung. Besonderes Augenmerk gilt der Baubeschreibung – wichtige Grundlage, welche Leistungen als im Vertrag vereinbart gelten. Eine beispielhafte Baubeschreibung hilft, typische Fallen und Unklarheiten zu vermeiden. Wissenswertes zum Baurecht und zu Ausschreibungen für Handwerkerleistungen fehlt ebenso wenig wie Checklisten, um die Bauausführung zu kontrollieren. Und wenn dann doch etwas schief läuft: Rechtssicher wird gezeigt, wie Mängel richtig protokolliert und Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können.

Der Ratgeber „Bauen! Das große Praxishandbuch zum Hausbau“ hat 420 Seiten und kostet 39,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.