Im Homeoffice ungewollt Geld waschen? Achtung, Job-Scamming!

Pressemitteilung vom 17. September 2026

Verbraucherzentralen warnen vor Betrug auf dem Arbeitsmarkt

Wer online nach Arbeit sucht, stößt leicht auf betrügerische Jobangebote. Das Gemeine dabei: Sie sind von seriösen kaum noch zu unterscheiden. Im schlimmsten Fall enden Arbeitssuchende damit, ungewollt Betrügern bei der Geldwäsche zu helfen. Die Verbraucherzentralen raten daher, Stellenanzeigen genau zu prüfen und klären, worauf zu achten ist.

Gefälschte Stellenanzeigen und täuschend echte Karriereseiten wirken heute professioneller denn je. Gleichzeitig sinkt der Aufwand, mit dem sich solche Betrugsmaschen umsetzen lassen. „Kriminelle können mittlerweile auf fertige Webseiten, gefälschte Identitäten und technische Infrastruktur zurückgreifen oder diese als Dienstleistung einkaufen. Zusätzlich erleichtert künstliche Intelligenz den Betrug mit Jobanzeigen zunehmend“, erklärt Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Daher werde es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwerer, gefälschte Stellenanzeigen zu entlarven. Aber warum ist das wichtig? „Mit den Fake-Anzeigen haben es Kriminelle auf persönliche Daten der Bewerber abgesehen. Diese nutzen sie, um Fakeshops, Accounts und (Bank)-Konten zu eröffnen oder Kredite aufzunehmen und Verträge abzuschließen“, erklärt von Behren. Um das zu vermeiden, sollten Bewerber bei der Jobsuche genau hinsehen.

Zu gut, um wahr zu sein

„Auch wenn sie seriös wirken und die Aufmachung sehr professionell ist, fallen immer wieder gewisse Ähnlichkeiten auf“, merkt von Behren an. Fast allen betrügerischen Anzeigen ist gemein, dass Qualifikationen oder die Fähigkeiten der Jobsuchenden kaum relevant sind. Zeugnisse oder Nachweise werden im Bewerbungsverfahren nicht verlangt. „Daran sind Betrüger auch nicht interessiert. Vielmehr geht es darum, die Hürden für eine Bewerbung so gering wie möglich zu halten, damit genügend Bewerbende ihre Daten preisgeben.“ Ein weiteres häufiges Merkmal: Hundert Prozent Homeoffice. „Fake-Jobs benötigen keine Büroräume. Wird mit Tätigkeiten geworben, die bequem von zu Hause erledigt werden können, sollten Jobsuchende genau hinschauen“, rät von Behren. Das gelte auch, wenn ein exaktes Gehalt ausgewiesen wird: Seriöse Anzeigen geben in der Regel nur eine Besoldungsstufe oder einen groben Rahmen an. Betrügerische Angebote locken dagegen mit einem genauen Stundenlohn.

Erst Vertrauen, dann Datenabfrage

Häufig stellen Betrüger durch ein seriöses Auftreten, Telefonate oder Chats Vertrauen her – analoge Kontakte finden hingegen nicht statt. „Ein persönlicher digitaler Kontakt ist aber kein Echtheitsnachweis“, warnt die Expertin. Spätestens, wenn Bewerber vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags ihre Kontodaten, ihren Ausweis oder ihren Versicherungsnummernachweis übermitteln sollen, ist Misstrauen angebracht. Von Behren rät, in solchen Fällen sofort den Bewerbungsprozess zu beenden. Das gelte auch, wenn ein Video-Ident-Verfahren verlangt wird. „So plausibel der vorgeschobene Grund auch klingen mag, mit dieser Masche eröffnen Kriminelle ein Bankkonto zwecks Geldwäsche“, sagt die Expertin.

Tipps für die Jobsuche

Jede vielversprechende Stelle sollten Verbraucher daraufhin prüfen, ob der Arbeitgeber seriös ist. Dazu recherchieren sie am besten das Unternehmen, nicht nur die Stellenanzeige. Ist die Stelle auch auf der offiziellen Karriereseite des Unternehmens zu finden? Zudem sollten die offiziellen Kontaktdaten des Unternehmens genutzt werden – zum Beispiel, um zu prüfen, was bei Eingabe der Adresse in einen Online-Kartendienst angezeigt wird. So enttarnt sich mitunter die ein oder andere Briefkastenfirma. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen kann zusätzlich erste Hinweise über die Seriosität des Unternehmens geben.

Sind Verbraucher bereits auf ein betrügerisches Stellenangebot hereingefallen, hilft der Notfall-Check der Verbraucherzentralen:
verbraucherzentrale.bayern/jobscamming-notfallcheck

Weitere Informationen zum Betrug mit Jobanzeigen auf:
verbraucherzentrale.bayern/was-ist-job-scamming

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.