Erste eigene Wohnung? Rundfunkbeitrag nicht vergessen!

Pressemitteilung vom 26. August 2026

Wer von zu Hause auszieht, sollte den Beitragsservice informieren

Zum 1. September beginnt für viele junge Menschen die Ausbildung. Auch für Studienanfänger startet wenig später ein neuer Lebensabschnitt. Oft gehört dazu der Umzug in die erste eigene Wohnung.  

Zwischen Mietvertrag, Ummeldung und Internetanschluss wird ein Thema schnell vergessen: der Rundfunkbeitrag. Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung bezieht, muss dem Beitragsservice die neue Adresse mitteilen. „Das macht man am besten direkt nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt”, rät Elisabeth Graml, Fachberaterin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer die Meldung vergisst, riskiert spätere Nachforderungen.”

Wer zahlt in der WG?

In einer Wohngemeinschaft fällt der Rundfunkbeitrag nur einmal pro Wohnung an – egal wie viele Personen dort leben. Die WG entscheidet selbst, wer den Rundfunkbeitrag bezahlt. Die Kosten können die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner anschließend untereinander aufteilen. Bekommt ein weiteres WG-Mitglied Post vom Beitragsservice, obwohl bereits jemand für die Wohnung zahlt, sollten dem Beitragsservice zeitnah Name und Beitragsnummer der zahlenden Person mittgeteilt und der Aufforderung widersprochen werden.

Ziehen mehrere Personen zusammen, die bisher jeweils ein eigenes Beitragskonto für den Rundfunkbeitrag hatten, können sie entscheiden, welches Konto für die gemeinsame Wohnung bestehen bleiben soll. Die anderen Beitragskonten können dann mit Verweis auf den Namen und die Beitragsnummer des Zahlers abgemeldet werden.

Vorsicht bei der Online-Meldung

Wer umzieht, kann den Rundfunkbeitrag auch bequem online an- oder abmelden. „Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sollte man besser per Einschreiben vornehmen. So lässt sich der fristgerechte Versand im Zweifel nachweisen“, rät Graml. Wer den Online-Service nutzen möchte, sollte genau hinsehen, ob es sich tatsächlich um die offizielle Seite von ARD, ZDF und Deutschlandradio handelt. Schnell landet man über Suchmaschinen auf unseriösen Internetseiten, die für einen eigentlich kostenlosen Service Geld verlangen. Die An- und Abmeldung auf der offiziellen Seite des Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de ist kostenfrei möglich.  

Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter verbraucherzentrale.bayern oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.