Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein

Stand:
Sie möchten ein Nahrungsergänzungsmittel kaufen – unsere Checkliste zeigt, woran Sie denken sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

Das Wichtigste in Kürze:
Auf Infos kommt es an!

  • Nahrungsergänzungsmittel sind nützlich, wenn die richtigen Nährstoffe vom richtigen Menschen zur richtigen Zeit in der richtigen Menge genommen werden.
  • Kein Gießkannenprinzip!
  • Bei Erkrankungen und regelmäßiger Medikamenteneinnahme sollten Sie das ärztliche Personal über die Verwendung eines Nahrungsergänzungsmittels informieren.
Off

Nahrungsergänzungsmittel kaufen? Hier die Checkliste!

Die folgenden Fragen sollten Sie beantworten, wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nehmen möchten. Wichtig dabei: Nahrungsergänzungsmittel sollen lediglich fehlende Nährstoffe im Speiseplan ergänzen und dienen nicht der Behandlung von Erkrankungen. Trotzdem kann es sein, dass Sie während oder aufgrund einer Erkrankung ein NEM nehmen möchten. Dann sollten Sie besonders genau hinschauen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.