Sind Marmelade und Konfitüre das Gleiche?
Für süße Fruchtaufstriche aus Erdbeeren, Aprikosen oder anderen Früchten ist der Begriff Marmelade üblich. Im Supermarkt steht auf den Gläsern hingegen meist "Konfitüre”. Gibt es Unterschiede?

Für süße Fruchtaufstriche aus Erdbeeren, Aprikosen oder anderen Früchten ist umgangssprachlich der Begriff Marmelade üblich. Im Supermarkt steht auf den Gläsern bislang meist "Konfitüre”. Denn nach der bisherigen Konfitüren-Verordnung dürfen nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten als Marmelade vermarktet werden. Das ändert sich nun: Ab dem 14. Juni gelten neue, alltagsnähere Vorschriften. “Dann dürfen Produkte auch etwa als Himbeer- oder Johannisbeermarmelade angeboten werden“, sagt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Für Produkte aus Zitrusfrüchten wie Zitronen oder Orangen gilt künftig die neue Bezeichnung „Marmelade aus Zitrusfrüchten“ oder auch “Orangenmarmelade”. Konfitüren und Marmeladen werden künftig nebeneinander im Supermarktregal stehen. Eine Pflicht zur Namensänderung besteht für die Hersteller nicht.
Feste Qualitätsvorgaben
Auch bei den Qualitätsvorgaben gibt es Änderungen: Der Mindestfruchtgehalt steigt bei Konfitüren – und damit künftig auch bei vielen Produkten, die als Marmelade bezeichnet werden dürfen – von bislang 350 Gramm auf 450 Gramm pro Kilogramm. Bei ”Konfitüre extra“ oder “Marmelade extra” steigt er auf 500 Gramm. Ausnahmen gelten für bestimmte Früchte wie Johannisbeeren, Hagebutten oder Quitten.
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