Unterrichtsmaterial "Sensible Daten"

Stand:
Welche Informationen über mich gebe ich wo preis - und was passiert damit? Bin ich das Produkt?!

Was wissen Unternehmen über uns - und woher wissen sie das? Nervt Datenschutz nur - oder ist er für etwas gut?

Off

Titelblatt des Unterrichtsmaterials "Sensible Daten"Fast überall wo wir uns im Netz bewegen, hinterlassen wir Datenspuren. Das machen sich Unternehmen zunutze. Personalisierte Werbung auf Basis der Daten von Nutzerinnen und Nutzern findet nicht nur in sozialen Netzwerken oder Onlineshops statt, sondern auch in Apps oder Videospielen. Sie ist damit Bestandteil des Alltags von Jugendlichen.

Das Unterrichtsmaterial "Sensible Daten: du bist das Produkt?!" sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit ihren Daten und regt einen kritischen Umgang mit Werbung im Netz an.

>> Download des Unterrichtsmaterials "Sensible Daten - du bist das Produkt?!"  

Zielgruppe: Sekundarstufe I, Jahrgangsstufe 8 bis 10

Bezug: Kerncurriculum Politik und Wirtschaft

Durchführung: Das Material ist für eine Unterrichtsstunde geeignet und eingebettet in eine dreiteilige Bildungsreihe, die für etwa vier bis fünf Schulstunden konzipiert ist.

Der vorgeschlagene Ablauf und Einsatz digitaler Medien haben Empfehlungscharakter. Eine fachspezifische didaktische Reduktion und Anpassung ist möglich.

Qualitätssiegel "gut" des Materialkompass

Gesamtnote "Gut" für dieses Material

Das Material wurde vom Expertenteam des Portals verbraucherbildung.de fachlich, methodisch-didaktisch und formal umfassend geprüft und mit "Gut" bewertet. Die ausführliche Bewertung lesen Sie hier auf der Seite von verbraucherbildung.de.   


Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.