Unterrichtsmaterial "Werbung in sozialen Medien"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter, das sich mit verschiedenen Beiträgen aus sozialen Netzwerken und den Unterschieden zwischen Inhalt und Werbung befasst.
Off

Dieses Unterrichtsmaterial befasst sich mit verschiedenen Beiträgen aus sozialen Netzwerken und den Unterschieden zwischen Inhalt und Werbung. Die Schülerinnen und Schüler lernen so, Beiträge ihrer Funktion nach einzuordnen. Auf diese Weise wird der konkretisierende Begriff „Medien als Einflussfaktoren“ der Leitperspektive Verbraucherbildung an einem schülernahen Thema in den Deutschunterricht integriert.

Download des Materials

​​Download-Button
Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Texte und andere Medien
3.2.1.3 Medien

Inhaltliche Kompetenzen
(1) Medien hinsichtlich ihrer Darbietungsform und Kommunikationsfunktion beschreiben (Printmedien, Hörmedien, visuelle, audiovisuelle Medien; Suchmaschinen, Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsplattformen, soziale Netzwerke) (G, M und E)
(2) Funktionen von Medien unterscheiden (G), vergleichen (M) und bewerten (E) (Information, Unterhaltung, Kommunikation, auch Werbung)

Konkretisierende/r Begriff/e
– Medien als Einflussfaktoren

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
Ca. 90 Minuten

Zusätzlich benötigtes  Material
Je nach Schulausstattung und Durchführung: entsprechende Hard- und Software für jede/n Schüler/in oder Bastelmaterial für Postererstellung.

Fächerübergreifende Aspekte
Anknüpfungspunkte zum Thema finden Sie im Themenkomplex "Werbung" beziehungsweise im Themenkomplex "Soziale Medien".

Kommentar
Je nach persönlichem Unterrichtsstil und technischer Ausstattung der Schule kann diese Unterrichtseinheit entweder digital oder analog durchgeführt werden.

 

 

 

 

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.