Frist läuft: Bis Ende 2026 müssen Heizkostenverteiler fernablesbar sein

Pressemitteilung vom 04. November 2026

Verbraucherzentrale Bayern informiert über neue Vorgaben und prüft Heizkostenabrechnungen

Bis Ende 2026 müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die meisten Heizkostenverteiler auf fernablesbare Technik umrüsten oder ersetzen. Ab dem 1. Januar 2027 ist sie für den Großteil der Gebäude mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung und mindestens zwei Wohneinheiten verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben sollen den Energieverbrauch transparenter machen und eine verbrauchsabhängige Abrechnung erleichtern. Im Neubau und bei einem Austausch der Geräte gilt diese Vorgabe bereits seit 2021.

Wenn Vermieter die Vorgaben nicht einhalten

Erfüllen Vermieter die Anforderungen der Heizkostenverordnung nicht, dürfen Mieter ihre Heizkostenabrechnung kürzen. So können sie ihren verbrauchsabhängigen Kostenanteil um drei Prozent reduzieren, wenn die vorgeschriebenen fernablesbaren Messgeräte fehlen. Weitere drei Prozent können sie abziehen, wenn die vorgeschriebenen monatlichen Verbrauchsinformationen fehlen oder unvollständig sind. Beide Kürzungsrechte können Mieter gemeinsam anwenden.  

Mögliche Fehler bei Heizkostenabrechnungen

Ob fehlerhafte Verbrauchswerte, falsch verteilte Kosten oder unzulässig umgelegte Reparatur- oder Instandhaltungskosten: Heizkostenabrechnungen können immer wieder Fehler enthalten. Deshalb lohnt es sich, genau hinzusehen. „Verbraucher sollten ihre Abrechnung im Zweifel nicht ungeprüft akzeptieren. Fehler können zu unnötig hohen Nachzahlungen führen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wichtig ist außerdem, dass die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt wird. Zudem haben Mieter das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen und die Berechnung der Kosten nachzuvollziehen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern unterstützt Mieter und Wohnungseigentümer dabei, ihre Heizkostenabrechnung besser zu verstehen und mögliche Fehler zu erkennen. In einem kostenlosen Online-Vortrag am 6. November um 12:30 erläutert eine Expertin, worauf es bei einer Heizkostenabrechnung ankommt. Weitere Informationen und Anmeldung unter: verbraucherzentrale.bayern/energie/veranstaltungen.
 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale 
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert anbieterunabhängig zu vielen Themen des privaten Energieverbrauchs. Kostenfreie Beratungen sind online, telefonisch oder per Video möglich. Eine persönliche Vor-Ort-Beratung kostet 40 Euro. Weitere Infos finden sich unter verbraucherzentrale-energieberatung.de, über die kostenfreie Hotline 0800 – 809 802 400 oder in den Vorträgen. Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.     

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