Das Wichtigste in Kürze:
- Der Sanierungsplan des Unternehmens ist gescheitert, die zuständige luxemburgische Finanzaufsicht CAA hat die Liquidierung des Unternehmens angestoßen.
- Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ist nicht zuständig.
- Ein eingerichtetes Kundenportal informiert Betroffene zum aktuellen Stand
- Riester- und Rürup-Sparer sollten steuerliche Auswirkung berücksichtigen
Inwiefern sind deutsche Verbraucher:innen von der Insolvenz betroffen?
Bereits am 19. Juli 2024 hatte die Muttergesellschaft mit Sitz in Deutschland Insolvenz angemeldet. Am selben Tag erklärte auch die Luxemburger Tochter FWU Life Insurance Lux S.A., dass sie die Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen könne. Das Tochterunternehmen hat auch über seine Niederlassung in Deutschland fondsgebundene Lebensversicherungen vertrieben. Allerdings ist Sitz des Lebensversicherers in Luxemburg.
Da das Unternehmen nicht in Deutschland sitzt, ist nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Aufsicht zuständig, sondern die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA). Die CAA hat bereits ein Auszahlungsverbot erlassen, um Versicherungsnehmer:innen zu schützen.
Greift in diesem Fall das deutsche Sicherungssystem Protektor?
Um Versicherte im Falle einer Insolvenz eines Lebensversicherers zu schützen, gibt es in Deutschland seit 2002 die Protektor Lebensversicherungs-AG. Ist ein deutscher Lebensversicherer zahlungsunfähig, werden betroffene Verträge von der Protektor Lebensversicherungs-AG übernommen und fortgeführt.
Da die FWU Life Insurance Lux S.A. ihren Sitz jedoch nicht in Deutschland hat, sondern in Luxemburg, greift die deutsche Sicherungseinrichtung nicht.
Was kann ich als Betroffene:r jetzt tun?
Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat das Vermögen der Versicherungsgesellschaft vorerst eingefroren. Für Versicherungsnehmer:innen bedeutet dies, dass vertragliche Leistungen vorerst nicht ausgezahlt werden.
Die von der Aufsichtsbehörde ergriffenen Schutzmaßnahmen sollen nach deren Auskunft "eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer und Begünstigten gewährleisten".
Am 22. Januar 2025 hat die CAA schließlich den Sanierungsplan für gescheitert erklärt und die Liquidierung des Unternehmens beantragt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Einzug von Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern ausgesetzt. Weitere Versicherungsprämien darf die FWU Life Insurance Lux S.A. nicht mehr einziehen.
Unklar ist bisher, wie sich das auf eine etwaige Höchststandsicherungsgarantie auswirkt beziehungsweise inwieweit diese überhaupt noch greift. Betroffene Versicherungsnehmer:innen können momentan nur abwarten.
Betroffene wurden angeschrieben
Die CAA hat inzwischen mitgeteilt, dass die Versicherungsnehmer der FWU Life Insurance Lux S.A. bis spätestens zum 31. Juli 2025 ein Schreiben des Insolvenzverwalters an die zuletzt bekannte Anschrift erhalten werden.
Dieses Schreiben enthält eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung und ein Informationsschreiben. Die Versicherungsnehmer müssen eine Forderungsanmeldung bis spätestens zum 31. Januar 2028 zurücksenden. Bereits eingegangene Forderungsanmeldungen werden derzeit bearbeitet.
Für Betroffene wurde ein Kundenportal eingerichtet, indem aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren und zur individuellen Forderung auch in deutscher Sprache verfügbar sind. Das Kundenportal ist über den Internetauftritt der FWU zu erreichen.
Sofern Riester- und Basisrentenkunden im Rahmen des Insolvenzverfahrens Auszahlungen erhalten, könnten diese unerwünschte steuerliche Folgen haben. Weitere Informationen hierzu finden Versicherungsnehmer auf den Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Wenden Sie sich mit individuellen Fragen an die FWU Life Insurance Lux S.A., gegebenenfalls kann Ihnen auch Ihr Vermittler Auskunft geben. Die BaFin hat unter der Telefonnummer 0800 / 21 00 500 ein Verbrauchertelefon für betroffene Versicherungsnehmer:innen geschaltet.
Aktuelle Informationen gibt es weiterhin in englischer Sprache in den FAQ der CAA und auf den Seiten der BaFin.